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SGM-AKTUELL

by admin riedl last modified 03.05.2012 08:34

    

SGM-AKTUELL    


Donnerstag, 03.05.2012    Nachrichten für das Staffelsee-Gymnasium Murnau    Nr. 14 – 2011/12
    Homepage: www.staffelsee-gymnasium.de    22. Jahrgang


Elternsprechtag am 03.05.2012

(Red.) Am Donnerstag, dem 03.05.2012, findet von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr der zweite Elternsprechtag des Schuljahres 2011/2012 statt. Zusätzlich zu den Lehrern wird für Sie an diesem Tag auch der Elternbeirat (ab 18.00 Uhr) und ein Vertreter der Erziehungsberatung der Caritas (16.30-18.00 Uhr) da sein.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen Frau Kohler bis 18.00 Uhr, Frau Schwarz bis 19.00 Uhr und folgende Lehrkräfte erst ab 18.00 Uhr zur Verfügung stehen: Herr Dr. Bachmann, Frau Huber, Frau Koch, Frau Oswald, Frau Riedl, Frau Thude und Frau Wünsch.

Bitte parken Sie, wenn Sie mit dem Auto kommen, dieses auf den öffentlichen Parkplätzen. Die Anwohner der umliegenden Wohngebiete werden es Ihnen danken!

 

Abiturprüfung

(OStD Haberl) Am 11. Mai 2012 beginnt für 104 Schülerinnen und Schüler der Q12 der Prüfungsmarathon des Abiturs, dessen Zielpunkt der 29. Juni mit der Abiturfeier ist. Den Anfang macht am 11. Mai das Abiturfach Deutsch. Am 15. Mai folgen die schriftlichen Prüfungen im wählbaren schriftlichen Fach, ehe am 18. Mai mit dem Mathematikabitur die schriftlichen Prüfungen zu Ende gehen. Die Kolloquiumsprüfungen im 4. und 5. Abiturfach finden in der Woche vor bzw. nach den Pfingstferien statt. Ggf. schließen sich am 20. und 21. Juni noch mündliche Prüfungen an.

Allen Prüfungsteilnehmern wünschen wir für diese Tage gute Nerven, die richtigen Aufgaben und drücken ihnen ganz fest die Daumen für den erhofften Erfolg!

Wir bitten an diesen Tagen nicht nur unsere Schülerinnen und Schüler um besondere Rücksichtnahme im Sinne unserer Abiturienten.

 

Bibliothek wegen Neuanmeldung geschlossen

(Red.) Vom 07. bis 11. Mai 2012 finden in der Bibliothek die Neuanmeldungen für die 5. Klassen statt. Deshalb kann die Bibliothek in diesem Zeitraum für Schüler leider nicht als Arbeitsraum genutzt werden. Wer dringend ein Buch benötigt, kann selbstverständlich vorbeikommen.

 

Sprechstundenplan

(Red.) Auf unserer Schulhomepage finden Sie den aktuellen Sprechstundenplan. Bitte beachten Sie dort auch kurzfristige Änderungen zur Erreichbarkeit einzelner Lehrkräfte.

 

Chor- und Orchesterfahrt

(StD Kohler, OStRin Eblenkamp) Die Probentage für alle Chöre (Schüler und Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 7) und das Orchester des Staffelsee-Gymnasiums finden heuer zwischen Mittwoch, dem 16. Mai 2012, und Freitag, dem 18. Mai 2012, statt. Alle Teilnehmer treffen sich am Mittwoch, dem 16. Mai 2012, um 16.00 Uhr an der Bushaltestelle. Ein Bus der Fa. Oppenrieder wird uns um ca. 16.15 Uhr nach Schliersee/Neuhaus in das Jugendhaus Josefstal, Grünseestr. 1 (Tel: 08026/92150) bringen. Wir werden am Freitag, dem 18. Mai 2012, um ca. 15.45 Uhr wieder in Murnau eintreffen. Auch Nicht-Orchestermitglieder bringen, wenn sie ein Orchesterinstrument spielen, bitte ihre Instrumente mit. Auf schöne und erfolgreiche Tage freuen sich I. Eblenkamp und S. Kohler.

 

Gastfamilie gesucht

(StD Grübl) Die deutsche Schule in Santiago de Cali, Kolumbien, sucht für das gesamte Schuljahr 2012/13 eine Gastfamilie, die bereit wäre, eine Schülerin/einen Schüler bei sich aufzunehmen. Zur Deckung von Unkosten erhält die Familie € 200.- pro Monat. Der Gastschüler ist kranken-, unfall- und haftpflichtversichert und verfügt über ausreichend Taschengeld. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Grübl.

 

Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit durch die Schule

(Red.) Ehrenamtliche Tätigkeit anzuregen und zu fördern, gehört mit zu den erzieherischen Aufgaben der Schule. Diese Förderung geschieht nicht zuletzt durch das ausdrücklich anerkannte gute Beispiel Gleichaltriger. Für alle Schulen besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Tätigkeit in einem Beiblatt zum Jahreszeugnis zu würdigen. Eine solche Würdigung verdient der ehrenamtliche Einsatz in folgenden Bereichen: soziale und karitative Tätigkeit, Musik, Denkmalpflege, Heimat- und Brauchtumspflege, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, freie Jugendarbeit und Sport. Die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit die Schüler selbst, die eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, reichen bis spätestens 29.06.2012 im Sekretariat ein Formblatt ein, das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen ist. Das Formblatt kann von der Internetseite des Kultusministeriums www.km.bayern.de (Schule > Recht > Bekanntmachungen) heruntergeladen werden. Eine Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters dem Jahreszeugnis als Beiblatt beigelegt.

 

Verhalten bei vorzeitigem Unterrichtsschluss

(Red.) Da bei Erkrankung von Lehrkräften nicht immer alle Stunden vertreten werden können, endet der Unterricht an manchen Tagen früher, als im Stundenplan vorgesehen. Ist ein vorzeitiger Unterrichtsschluss für den folgenden Tag absehbar, werden die Schüler darüber informiert. Sie müssen diese Information zu Hause mitteilen, damit sie die Schule am nächsten Tag früher verlassen dürfen. Schüler, die nicht nach Hause können, werden von einer Lehrkraft im Fahrschülerraum beaufsichtigt. Schließt der Unterricht durch die unvorhergesehene Erkrankung einer Lehrkraft bzw. durch nicht vorher angekündigte Stundenverschiebung vorzeitig, können Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe die Schule nach Unterrichtende verlassen, wenn die Eltern zu Schuljahresbeginn den Rückmeldeabschnitt des Schreibens zur Gewaltprävention entsprechend ausgefüllt haben. Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 werden im Fahrschülerraum beaufsichtigt und können dort persönlich abgeholt werden. Es ist auch möglich, dass ein Elternteil mehrere Schüler mitnimmt. Auf keinen Fall dürfen die Schüler der 5. und 6. Klassen bei vorzeitigem Unterrichtende, das nicht am Vortag angekündigt wurde, die Schule verlassen und z.B. Treffpunkte mit den Eltern vor der Schule vereinbaren. Die uns auferlegte Gewaltprävention führt sich ad absurdum, wenn Schüler die Schule unkontrolliert verlassen.

 

Untersuchungsberechtigungsscheine bei Übertritt in das Berufsleben

(Sekretariat) Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung (innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt ins Berufsleben) und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer Nachuntersuchung unterziehen. Untersuchungsberechtigungsscheine und Merkblätter sind im Sekretariat erhältlich.



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Redaktion: StD Grübl, VAe Pietsch